Mitnahmeregelungen

Mitnahme weiterer Personen

Nutzer von Umweltkarten (7-Tage-Karte, Monatskarte, Jahres- oder Abonnementkarte) können eine weitere erwachsene Person und bis zu 3 Kinder zu folgenden Zeiten unentgeltlich mitnehmen:

Montag bis Freitag – 20.00 – 03.00 Uhr Folgetag
Samstag, Sonntag, Feiertag – ganztägig – 03.00 Uhr Folgetag

Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.

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Mitnahme von Hunden oder Tieren

Hunde jeder Größe werden nur angeleint und mit Maulkorb oder in einem geeigneten Behältnis befördert. Andere Tiere werden nur befördert, wenn sie sich in einem geeigneten Behältnis befinden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden kostenlos befördert. Für Größere Hunde ist ein ermäßigter Einzelfahrausweis (auch 4-Fahrten-Karte) zu lösen, wenn der Fahrgast selbst einen Einzelfahrausweis (auch 4-Fahrten-Karte) oder eine Gruppenkarte nutzt. Nutzt der Fahrgast einen anderen Fahrausweis so kann er einen Hund unentgeltlich mitnehmen, für jeden weiteren Hund ist jedoch ein ermäßigter Einzelfahrausweis zu lösen.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.

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Mitnahme von Fahrrädern

Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt dem Betriebspersonal, Fahrräder werden nur befördert, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährdet ist. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang.

Für jedes mitgenommene Fahrrad ist ein Fahrausweis zu lösen. Ausnahme hiervon sind Fahrräder, die wie Handgepäck verstaut werden können, wie z. B. zusammengeklappte Fahrräder oder Kleinkindfahrräder (max. Felgendurchmesser 12,5 Zoll). Für Fahrräder werden folgende Fahrausweisarten angeboten:

- Einzelfahrausweise
- Tageskarten
- Monatskarten

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Mitnahme Kinderwagen, Rollstuhl, sonstige Gehhilfen (z. B. Rollatoren)

Kinderwagen, Rollstühle und sonstige Gehhilfen, wie Rollatoren, werden unentgeltlich befördert.

 

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