Fahrgasterhebung bei Cottbusverkehr

Im Jahr 2022 fanden bereits in drei Zeiträumen Erhebungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt. Gezählt wurde dabei auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Ab dem kommenden Montag, 7. November 2022, startet der letzte dreiwöchige Erhebungszeitraum im Jahr 2022.

Winterperiode:                7. März 2022 bis 27. März 2022

Frühjahrsperiode:           25. April 2022 bis 15. Mai 2022

Sommerperiode:             18. Juli 2022 bis 7. August 2022

Herbstperiode:                7. November 2022 bis 27. November 2022

Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu

Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.