Im Jahr 2022 finden erneut Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt. Gezählt wird auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Es erfolgen vier Zählperioden, einmal zu jeder Jahreszeit.
Winterperiode: 7. März 2022 bis 27. März 2022
Frühjahrsperiode: 25. April 2022 bis 15. Mai 2022
Sommerperiode: 18. Juli 2022 bis 7. August 2022
Herbstperiode: 7. November 2022 bis 27. November 2022
Die nächste Erhebungswelle startet am Montag, 25. April 2022, und dauert drei Wochen.
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu.
Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.
Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.